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Wiedereröffnung beim TVC

  11.03.2021    TV Cannstatt - Gesamtverein BZ News move News
Am 15.03.2021 geht es wieder los! Erfahre mehr über den Start.

am vergangenen Sonntag ist die geänderte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Diese beinhaltet auch eine erste, vorsichtige Möglichkeit, den Sportbetrieb wieder aufzunehmen. 

In einem ersten Öffnungsschritt ab 08. März ist im Freien und in geschlossenen Räumen die kontaktarme Sportausübung mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien dürfen auch mehrere dieser Personenkonstellationen Sport treiben, sofern die Anlagen weitläufig sind und damit gewährleistet ist, dass die einzelnen Gruppen untereinander einen durchgängigen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und keine Durchmischung der Gruppen stattfindet. Ferner kann ab 08. März der Trainings- und Übungsbetrieb im Freien mit einer Gruppe von bis zu zwanzig Kindern starten. Erwachsene Aufsichtspersonen (Trainer, Übungsleiter) zählen hierbei nicht mit. Grundsätzlich müssen Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben. Die Durchführung von Sportwettbewerben und Sportwettkämpfen bleibt weiterhin untersagt.

Kurz zusammengefasst gilt für den Sport folgendes:

  • Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als einen Haushalt.
  • Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt.
  • Übungsleiter zählen nicht mit hinzu.
  • Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. 

Der Verein wird versuchen alle denkbaren Angebote für die Sportlerinnen und Sportler wieder anzubieten, selbstverständlich unter der Beachtung alle Hygienevorschriften und Hygienemaßnahmen.

Stand heute (10.03.2021), werden folgende Sportangebote/Bereiche ein Angebot ab 15. März 2021 anbieten: 

  1. „Click & Move“ im TVC Bewegungszentrum. Im vereinseigenen Fitnessstudio „DasBZ“ besteht die Möglichkeit auf der vorhandenen Trainingsfläche (ohne Betreuung) ein Cardio- und Gerätetraining zu absolvieren. Dies darf alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts aufgenommen werden. Die Nutzung bedarf einer vorherigen Anmeldung unter www.bz.tvcannstatt.de/das-bz oder via Telefon unter 0711 / 52 08 94 70 zu folgenden Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr sowie 16.00 – 19.00 Uhr. 
  • Startet ab 15.03.2021, buchbar sind die Termine in der Nacht von Freitag auf Samstag ab 0.00 Uhr
  1. „Click & Move“ im Kursraum des vereinseigenen Fitnessstudios „DasBZ“ besteht die Möglichkeit auf der vorhandenen Trainingsfläche (ohne Betreuung) ein Cardio- und Functionaltraining zu absolvieren. Dies darf alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts aufgenommen werden. Die Nutzung bedarf einer vorherigen Anmeldung unter www.bz.tvcannstatt.de/das-bz oder via Telefon unter 0711 / 52 08 94 70 zu folgenden Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr sowie 16.00 – 19.00 Uhr. 
  • Startet ab 15.03.2021, buchbar sind die Termine in der Nacht von Freitag auf Samstag ab 0.00 Uhr
  1. „Click & Move“ An unserem Outdoor-Geräte-Turm besteht die Möglichkeit ein Training (ohne Betreuung) zu absolvieren. Dies darf alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts aufgenommen werden. Die Nutzung bedarf einer vorherigen Anmeldung unter www.bz.tvcannstatt.de/das-bz oder via Telefon unter 0711 / 52 08 94 70 zu folgenden Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr sowie 16.00 – 19.00 Uhr 
  • Startet ab 15.03.2021, buchbar sind die Termine in der Nacht von Freitag auf Samstag ab 0.00 Uhr
  1. Die Sporteinheiten der vereinseigenen Sportkindertagesstätten im Rahmen des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen.
  1. Die vereinseigene Kindersportschule „move“ verlagert ihre Kurse (ab 4 Jahre, Kurse der „mini-move“ finden noch nicht statt) auf das Rasenkleinspielfeld, Kunststoffkleinspielfeld und auf Außenplätze in Stuttgart Freiberg.
  • Startet ab 15.03.2021
  1. Die Ganztagesbetreuung an den Stuttgarter Grundschulen.
  1. Das Training unserer Leichtathletik-Abteilung unter den eingangs genannten Bedingungen.
  1. Das Training unserer Fußball-Abteilung unter den eingangs genannten Bedingungen.
  • Startet ab 15.03.2021
  1. Der Profi- und Spitzensport, zum Profi- und Spitzensport zählen Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, paralympische Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen. Profi- und Spitzensport liegt auch bei Mannschaften der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten vor, ferner bei Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen. Dies betrifft unsere Baseball- und Softball-Abteilung. Die Abteilung nutzt sowohl die Außenflächen, als auch die TVC-Sporthalle.
  1. Das Training der Cheerleading-Abteilung unter den eingangs genannten Bedingungen.
  • Startet ab 15.03.2021
  1. Das Tennisspielen (Individualsport) in der vereinseigenen Tennishalle wird auf einem der beiden Plätze zugelassen. Hierzu können Sie sich gerne ab spätestens Freitag 12. März online unter https://tvcannstatt.ebusy.de/. Bitte beachten Sie hierfür die vorgesehenen Laufwege in der Tennishalle und damit verbunden auch das Abwarten des Betretens des Platzes, bis die vor Ihnen spielenden Sportler den Platz verlassen haben.
  • Startet ab 15.03.2021
  1. Der Bogensport im Freien paarweise zwischen der TVC-Sport- und Tennishalle.
  1. Das Training unserer Fecht-Abteilung unter den eingangs genannten Bedingungen.
  • Startet ab April
  1. Der ärztlich verordnete Reha-Sport auf dem Schnarrenberg (TVC-Gymnastikhalle Am Schnarrenberg 14) und in der Elwertstraße.

Bitte beachten Sie, dass auf unseren Anlagen und in unseren Räumlichkeiten ausschließlich medizinische Masken getragen werden dürfen. Hierzu zählen sowohl die FFP2- als auch die üblichen (meistens hellblauen) OP-Masken. Die Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen am Übungsort abgenommen werden. Weiterführend ist zu beachten, dass die Umkleiden und Duschen zu den zugehörigen Bewegungsräumen und –flächen, sowie Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben, die Toiletten sind geöffnet.

Darüber hinaus bitten wir ausdrücklich auf die strengsten Hygienemaßnahmen zu achten. Denn bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen, treten folgende Regelungen in Kraft:

X Untersagung des Amateur- und Freizeitsports, Schließung der Anlagen

→ Ausnahme: Auf weitläufigen Anlagen im Freien kann mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person Sport getrieben werden. Mehrere dieser Personenkonstellationen dürfen eine Anlage benutzen. Kinder der jeweiligen Haushalte unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

Vor allem wichtig zu beachten ist die längere und umfangreichere Quarantäne-Pflicht bei Virusmutanten.

Künftig wird die Quarantänedauer für Kontaktpersonen der Kategorie 1 von einer mit einer Virusmutante infizierten Person von zehn auf 14 Tage erhöht. Auch für deren Haushaltsangehörige gilt eine Quarantäne von 14 Tagen. Damit soll die Bevölkerung vor einer unkontrollierten Weiterverbreitung von Virusmutanten geschützt werden. Somit ist vor allem bei Gruppentrainings darauf zu achten, dass Körperkontakt der Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermieden wird. Ansonsten kann die Quarantäne weitreichende Folgen haben.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter info(@)tvcannstatt.de oder mit eingeschränkten Telefonzeiten montags und donnerstags 9:00 – 12:00 Uhr zur Verfügung. In Bezug auf die Trainingszeiten ihres Abteilungssports, wenden Sie sich bitte an ihre Ansprechpartner ihrer Abteilung.

Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns alle unseren Teil für ein sicheres Sporttreiben beitragen.

sportliche Grüße

Dein TVC Team