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Corona News 28.01.2022

  28.01.2022    TV Cannstatt - Gesamtverein BZ News move News
Neuerungen in der Alarmstufe 1. Was das für den Sport bedeutet.

Liebe TVC´ler,

zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein.

Abweichend von der bisherigen Regelung wird daher die Alarmstufe II mit den erheblichen Schutzmaßnahmen und Grundrechtseingriffen nur ausgelöst, wenn die maßgeblichen Schwellenwerte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Patienten (AIB) (490) beide erreicht oder überschritten werden.

Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch in öffentlichen Nah- und Fernverkehr.

Der Zutritt ist allen immunisierten Personen gestattet. In der aktuellen Verordnung in §4 gelten alle Personen, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen können als immunisiert. Ein „Ablaufdatum“ für die Immunisierung gibt es somit in der Alarmstufe I aktuell nicht.

Aktuelle Ausnahmen der 2G Regelung

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschülerinnen und Grundschüler, Schülerinnen und Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien Negativer Antigen-Test erforderlich).
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen à Negativer Antigen-Test erforderlich
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig) à Negativer Antigen-Test erforderlich
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt à Negativer Antigen-Test erforderlich

Bei den Ausnahmeregelungen ist wiederum zu beachten, dass für Jugendliche von 12-17 Jahren eine Übergangsregelung gilt. Somit haben diese Jugendlichen bis 28.02.2022 Zeit, sich vollständig impfen zu lassen.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-ausnahmeregeln-verlaengert-100.html

Die zugehörige Pressemitteilung findet ihr unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/anpassung-des-stufensystems-der-corona-verordnung/?&pk_medium=messenger&pk_campaign=220127_mes&pk_source=mes&pk_keyword=coronavo

Abschließend bleibt noch der Hinweis auf die Impfkampagne, diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.dranbleiben-bw.de/

In Stuttgart besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, ohne Termin Impf-Möglichkeiten wahrzunehmen: https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/infektionsschutz/corona-impfung/offenes-impfen.php

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da. Zudem fehlt noch eine neue CoronaVO-Sport, die ggfls. nochmals Änderungen mit sich bringt.

Mit besten Grüßen

Dein TVC Team